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Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile

1. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung sowie aus den Angaben des Mietvertrages, dessen Bestandteil dieser Mietbedingungen sind. Geringfügige Leistungsabweichungen, die den Nutzungsumfang nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Anfechtungen durch den Mieter. Technische Änderungen bleiben uns vorbehalten, das Wohnmobil ist Eigentum des Vermieters.

2. Berechnung/Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste.

Die Mietpreise schließen ein:

-gesetzliche Mehrwertsteuer

-Serienausstattung und Standardzubehör je nach Fahrzeug,

-Wartungsdienst,

-Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko

-300 Kilometer ab 14 Miettagen sind frei, ausgenommen Extremstrecken, sonst 250 km/Tag frei. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangener Stunde eine Stundenpauschale von 30,00 €, ab drei Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag, berechnet. Schadensansprüche eines unmittelbaren Nachmieters trägt der Mieter. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.

3. Zahlungsweise

Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 250,00 € zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Der voraussichtliche Gesamtmietpreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben. Der Verzugszins beträgt 3% über dem Bundesbankdiskontsatz mindestens aber 6% jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

4. Übergabe und Kautionsleistung

Bei Übergabe muss eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1000,00/1500,00 Euro in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Das Wohnmobil wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit gefülltem Kraftstoff- und Frischwassertank bereit gestellt, eventuelle Mängel werden auf der Checkliste festgehalten.

5. Rücknahme und Kautionserstattung

Das Reisemobil ist am letzten Miettag in vertragsgemäßem, schadensfreiem Zustand vollgetankt und gereinigt an den Vermieter zu dem vorher vertraglich festgehaltenen Termin zurück zu geben. Die Kaution wird bei vertraglich gemäßer, mängelfreier und pünktlicher Rückgabe sofort an den Mieter ausgezahlt. Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbare Mängel, fehlende Gegenstände, Beschädigung, ausstehende Mietforderungen, Schadensersatzansprüche wegen unsachgemäßem Gebrauch. Forderungen werden mit der Kaution verrechnet. Kommt der Mieter den vertraglichen Rückgabeverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, wird die Kaution zur Wiederherstellung des vertraglichen Zustandes berechnet. Wird das Fahrzeug ungereinigt gebracht, wird jeweils eine Reinigungspauschale für außen oder innen von je 100,00 € erhoben. Bei unentleertem WC bzw. Abwassertank sind 100,00 Euro fällig.

Wird das Fahrzeug außen ungereinigt zurückgegeben wird die Kaution erst nach Reinigung durch den Vermieter und Kontrolle des Fahrzeugs zurückgezahlt.

6. Berechtigte Fahrer

Der Mieter muss bei Beginn, das 23. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr den Führerschein der Kl. 3/B besitzen. Mitfahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegebenen Fahrern, den beim Mieter angestellten Berufsfahrer in dessen Auftrag sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter und die o.a. Führerscheinbedingung erfüllen. Der Mieter ist verpflichtet auf verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind.

7. Unzulässige Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

-zur Beteiligung an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests

-zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen

-zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

-zur Beförderung von großen Tieren aller Art

-zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken.

-zu Zwecken, die zu einem erhöhtem Verschleiß führen, z.B. als Baustellenfahrzeug, Befahren von Straßen in schlechtem zustand.

 

 

 

 

 

 

 

8. Reservierung und Rücktritt

Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn, sind die folgenden Anteile des vereinbarten Gesamtmietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt bis zu 60 Tg. vor Mietbeginn 10%, von 59 bis 18 Tg vor Mietbeginn 50%, bei weniger als 18 Tg. vor Mietbeginn 100%. Der Rücktritt ist schriftlich durch einen Einschreibebrief gegenüber dem Vermieter zu erklären. Wird das Reisemobil nicht abgeholt so ist der gesamte Mietpreis fällig. Die hier geregelten Zahlungspflichten des Mieters vermindert sich entsprechend, wenn der Mieter nachweist, das ein Schaden des Vermieters überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die hier geregelten Zahlungsverpflichtung ist.

Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung schützen, jedoch nur im Rahmen des durch die Allgemeinen Bedingungen für Reiserücktrittskostenversicherung (ABVR) gewährten Versicherungsschutzes. Die Unterlagen werden dem Mieter auf Wunsch mitgegeben bzw. zugeschickt.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Reisemobil bis zur Höhe von 1000,00 €/1500,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall. Für versicherte Sturm-, Hagel-, Überschwemmungs- oder Blitzschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 1500,00 € je Schadensfall. In der Teilkasko gilt die gleiche SB wie in der Vollkasko.

Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch:

-Zurücksetzen des Fahrzeugs ohne/oder mit Einweisung einer Hilfsperson,

-Vorsatz, grober Fahrlässigkeit

-Unsachgemäße Bedienung der Markise und Schäden die durch Windeinwirkung entstehen.

(Benutzung der Markise auf eigene Gefahr)

-unsachgemäße Behandlung des Reisemobils

-Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und –breiten

-Drogen- oder alkoholbedingte Fahrtüchtigkeit

-nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe

-Unsachgemäßer Bedienung des Fahrradträgers (Benutzung auf eigene Gefahr)

-Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages.

Des weiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurück zu führen ist, dass ein Unberechtigter das Reisemobil benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Wohnmobil, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, das ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.

Bei einem zweiten - dritten Schaden hat der Mieter bei Rückgabe je Schaden 1000,00 Kaution zu hinterlegen.

Wird die Hinterlegung verweigert erfolgt umgehend eine Anzeige bei der Polizei.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter ist bemüht Fehler oder Störungen zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche und etwaige daraus entstehenden Verluste oder Schäden des Mieters oder dritter. Der Mieter entbindet den Vermieter von Haftung oder Verlusten von Gegenständen, die mit dem Wohnmobil befördert oder in diesem zurückgelassen wurden. Des weiteren wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Katastrophen etc.) ausgeschlossen, die Gesamthaftung des Vermieters wird gem. §651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.

11. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß AKB wie folgt versichert:

Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von je 1000,00 € pro Schaden, bei Elementarschäden 1500,00 € Eigenbeteiligung des Mieters.

12. Reparaturen/Wartungen/Inspektionen

Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 € ohne weiteres repariert werden. Größere Reparaturen in einer Fachwerkstatt sind nur mit Einwilligung des Vermieters gestattet. Es muß auf Anweisung des Vermieters gehandelt werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechender Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

13. Schutzbrief

Dem Mieter steht für die gesamte Mietdauer ein in- und Auslandsschutzbrief zur Verfügung. Die Kosten sind in der Übergabepauschale enthalten.

14. Unfall und sonstige Schäden

Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Einbruch, Wild und sonstigen Schäden muss der Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen. Auch hier haftet der Mieter mit 1000,00 €/1500,00 €. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich einen detaillierten schriftlichen Unfallbericht mit Skizze anzufertigen. Der Unfallbericht hat Namen und Anschrift der Beteiligten und etwaiger Zeugen, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Für einen evtl. Rücktransport, Bergung, Verschrottung und Verzollung des Fahrzeuges haftet der Mieter (Kfz-Euroschutzbrief, siehe Punkt 13).

 

 

 

15. Paß-/Visa-/Zoll-/Gesundheits- und Verkehrsvorschriften

Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Mieters.

16. Nutzungeeinschränkung

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Nichtraucherfahrzeuge, es darf somit während der gesamten Mietdauer nicht im Fahrzeug geraucht werden. (Weder im Aufbau noch im Fahrerhaus, auch nicht bei geöffnetem Fenster oder Tür). Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 250,00 € fällig. Die Mitnahme von Haustieren ist nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 250,00 € fällig.

17. Kraftstoff/Wartung

Alle Fahrzeuge werden ausschließlich mit Diesel-Kraftstoff betrieben. Für Schäden die durch ungeeigneten Kraftstoff entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Dies gilt auch insbesondere für die Betankung mit Biodiesel. Der Wassertank ist ausschließlich mit Trinkwasser zu befüllen, bei Verunreinigungen haftet der Mieter.

18. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

Der Vermieter ist berechtigt, die über den Mieter erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten.

19. Nichtigkeiten, Nebenabreden, Schriftform

Die Nichtigkeiten einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für eine Änderung dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarungen abgedungen werden. Mündliche Absprachen, Reisen ins Außereuropäische Ausland, sowie Fahrten in die Türkei und Osteuropa bedürfen schriftlicher Bestätigung des Vermieters. Dies gilt insbesondere bei Fahrten in Kriegsgebiete.

20. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Reisemobilvermietung Cochem (BRD) vereinbart.

21. Unfall – Schaden

Jeder Schaden oder Unfall ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, das gleiche gilt für die Fahrzeugrückgabe, auch hier hat der Mieter Schäden am Fahrzeug unaufgefordert dem Vermieter mitzuteilen.

22. Dach – Dachbox

Die Dachbox ist nur für eine maximale Gesamtlast von 50 kg zugelassen. Das Dach ist nur zum Be- und Entladen der Dachbox von einer Person zu betreten. Eine anderweitige Nutzung des Daches ist nicht zulässig. Schäden die durch Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen, trägt der Mieter.

23.Reifen

Für Schäden an der Bereifung haftet der Mieter.

24.Gesamtgewicht

Der Mieter haftet für Schäden die durch nicht einhalten des Zulässigen Gesamtgewicht und der zulässigen Achslast verursacht werden uneingeschränkt.

25. Bestätigung

Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung dieser Mietbedingungen.

26. Gasflaschen

Während der Fahrt sind die Gasflaschen zu schließen

27. Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Ort/Datum: _________________________________

 

 

 

Unterschrift: _________________________________

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung sowie aus den Angaben des Mietvertrages, dessen Bestandteil dieser Mietbedingungen sind. Geringfügige Leistungsabweichungen, die den Nutzungsumfang nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu Anfechtungen durch den Mieter. Technische Änderungen bleiben uns vorbehalten, das Wohnmobil ist Eigentum des Vermieters.

2. Berechnung/Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweiligen gültigen Preisliste.

Die Mietpreise schließen ein:

-gesetzliche Mehrwertsteuer

-Serienausstattung und Standardzubehör je nach Fahrzeug,

-Wartungsdienst,

-Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko

-300 Kilometer ab 14 Miettagen sind frei, ausgenommen Extremstrecken, sonst 250 km/Tag frei. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangener Stunde eine Stundenpauschale von 30,00 €, ab drei Stunden der doppelte Mietpreis je Verspätungstag, berechnet. Schadensansprüche eines unmittelbaren Nachmieters trägt der Mieter. Der Nachweis eines nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter unbenommen.

3. Zahlungsweise

Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 250,00 € zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Der voraussichtliche Gesamtmietpreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben. Der Verzugszins beträgt 3% über dem Bundesbankdiskontsatz mindestens aber 6% jährlich. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.

4. Übergabe und Kautionsleistung

Bei Übergabe muss eine unverzinsliche Kaution in Höhe von 1000,00/1500,00 Euro in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Das Wohnmobil wird in technisch einwandfreiem Zustand, gereinigt und mit gefülltem Kraftstoff- und Frischwassertank bereit gestellt, eventuelle Mängel werden auf der Checkliste festgehalten.

5. Rücknahme und Kautionserstattung

Das Reisemobil ist am letzten Miettag in vertragsgemäßem, schadensfreiem Zustand vollgetankt und gereinigt an den Vermieter zu dem vorher vertraglich festgehaltenen Termin zurück zu geben. Die Kaution wird bei vertraglich gemäßer, mängelfreier und pünktlicher Rückgabe sofort an den Mieter ausgezahlt. Die Kautionsrückzahlung enthebt den Mieter nicht von der Haftung für verdeckte oder bei Fahrzeugrücknahme nicht sofort feststellbare Mängel, fehlende Gegenstände, Beschädigung, ausstehende Mietforderungen, Schadensersatzansprüche wegen unsachgemäßem Gebrauch. Forderungen werden mit der Kaution verrechnet. Kommt der Mieter den vertraglichen Rückgabeverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, wird die Kaution zur Wiederherstellung des vertraglichen Zustandes berechnet. Wird das Fahrzeug ungereinigt gebracht, wird jeweils eine Reinigungspauschale für außen oder innen von je 100,00 € erhoben. Bei unentleertem WC bzw. Abwassertank sind 100,00 Euro fällig.

Wird das Fahrzeug außen ungereinigt zurückgegeben wird die Kaution erst nach Reinigung durch den Vermieter und Kontrolle des Fahrzeugs zurückgezahlt.

6. Berechtigte Fahrer

Der Mieter muss bei Beginn, das 23. Lebensjahr vollendet haben und seit einem Jahr den Führerschein der Kl. 3/B besitzen. Mitfahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegebenen Fahrern, den beim Mieter angestellten Berufsfahrer in dessen Auftrag sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter und die o.a. Führerscheinbedingung erfüllen. Der Mieter ist verpflichtet auf verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind.

7. Unzulässige Nutzungen

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

-zur Beteiligung an Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests

-zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen

-zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.

-zur Beförderung von großen Tieren aller Art

-zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken.

-zu Zwecken, die zu einem erhöhtem Verschleiß führen, z.B. als Baustellenfahrzeug, Befahren von Straßen in schlechtem zustand.

 

 

 

 

 

 

 

8. Reservierung und Rücktritt

Wohnmobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn, sind die folgenden Anteile des vereinbarten Gesamtmietpreises laut Mietvertrag zu zahlen: Rücktritt bis zu 60 Tg. vor Mietbeginn 10%, von 59 bis 18 Tg vor Mietbeginn 50%, bei weniger als 18 Tg. vor Mietbeginn 100%. Der Rücktritt ist schriftlich durch einen Einschreibebrief gegenüber dem Vermieter zu erklären. Wird das Reisemobil nicht abgeholt so ist der gesamte Mietpreis fällig. Die hier geregelten Zahlungspflichten des Mieters vermindert sich entsprechend, wenn der Mieter nachweist, das ein Schaden des Vermieters überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die hier geregelten Zahlungsverpflichtung ist.

Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung schützen, jedoch nur im Rahmen des durch die Allgemeinen Bedingungen für Reiserücktrittskostenversicherung (ABVR) gewährten Versicherungsschutzes. Die Unterlagen werden dem Mieter auf Wunsch mitgegeben bzw. zugeschickt.

9. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm verschuldete Unfallschäden am Reisemobil bis zur Höhe von 1000,00 €/1500,00 € Selbstbeteiligung je Schadensfall. Für versicherte Sturm-, Hagel-, Überschwemmungs- oder Blitzschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 1500,00 € je Schadensfall. In der Teilkasko gilt die gleiche SB wie in der Vollkasko.

Er haftet dagegen uneingeschränkt bei Schäden, die verursacht werden durch:

-Zurücksetzen des Fahrzeugs ohne/oder mit Einweisung einer Hilfsperson,

-Vorsatz, grober Fahrlässigkeit

-Unsachgemäße Bedienung der Markise und Schäden die durch Windeinwirkung entstehen.

(Benutzung der Markise auf eigene Gefahr)

-unsachgemäße Behandlung des Reisemobils

-Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen und –breiten

-Drogen- oder alkoholbedingte Fahrtüchtigkeit

-nicht termingerechte Fahrzeugrückgabe

-Unsachgemäßer Bedienung des Fahrradträgers (Benutzung auf eigene Gefahr)

-Zuwiderhandlungen gegen die Bedingungen des Mietvertrages.

Des weiteren haftet der Mieter voll, wenn er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden darauf zurück zu führen ist, dass ein Unberechtigter das Reisemobil benutzt hat. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden im und am Wohnmobil, soweit dem Vermieter nicht von dritter Seite vollständiger Ersatz geleistet wird. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe kann der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Sachverständigen beauftragen. In jedem Falle trägt der Mieter die Beweislast, das ein während der Mietzeit entstandener Schaden nicht durch ihn oder den Mitreisenden verursacht oder verschuldet wurde.

Bei einem zweiten - dritten Schaden hat der Mieter bei Rückgabe je Schaden 1000,00 Kaution zu hinterlegen.

Wird die Hinterlegung verweigert erfolgt umgehend eine Anzeige bei der Polizei.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter ist bemüht Fehler oder Störungen zu vermeiden, übernimmt jedoch keine Haftung für solche und etwaige daraus entstehenden Verluste oder Schäden des Mieters oder dritter. Der Mieter entbindet den Vermieter von Haftung oder Verlusten von Gegenständen, die mit dem Wohnmobil befördert oder in diesem zurückgelassen wurden. Des weiteren wird die Haftung des Vermieters bei nicht vertretbarem Fahrzeugausfall oder angeordnetem Fahrverbot (Smog, Ozon, Katastrophen etc.) ausgeschlossen, die Gesamthaftung des Vermieters wird gem. §651 BGB auf den Mietpreis beschränkt.

11. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß AKB wie folgt versichert:

Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung von je 1000,00 € pro Schaden, bei Elementarschäden 1500,00 € Eigenbeteiligung des Mieters.

12. Reparaturen/Wartungen/Inspektionen

Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 100,00 € ohne weiteres repariert werden. Größere Reparaturen in einer Fachwerkstatt sind nur mit Einwilligung des Vermieters gestattet. Es muß auf Anweisung des Vermieters gehandelt werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechender Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

13. Schutzbrief

Dem Mieter steht für die gesamte Mietdauer ein in- und Auslandsschutzbrief zur Verfügung. Die Kosten sind in der Übergabepauschale enthalten.

14. Unfall und sonstige Schäden

Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Einbruch, Wild und sonstigen Schäden muss der Mieter die zuständige Polizei und den Vermieter verständigen, ein polizeiliches Unfallprotokoll anfertigen lassen und die Daten von Beteiligten und Zeugen feststellen. Auch hier haftet der Mieter mit 1000,00 €/1500,00 €. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich einen detaillierten schriftlichen Unfallbericht mit Skizze anzufertigen. Der Unfallbericht hat Namen und Anschrift der Beteiligten und etwaiger Zeugen, sowie die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Für einen evtl. Rücktransport, Bergung, Verschrottung und Verzollung des Fahrzeuges haftet der Mieter (Kfz-Euroschutzbrief, siehe Punkt 13).

 

 

 

15. Paß-/Visa-/Zoll-/Gesundheits- und Verkehrsvorschriften

Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Mieters.

16. Nutzungeeinschränkung

Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Nichtraucherfahrzeuge, es darf somit während der gesamten Mietdauer nicht im Fahrzeug geraucht werden. (Weder im Aufbau noch im Fahrerhaus, auch nicht bei geöffnetem Fenster oder Tür). Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 250,00 € fällig. Die Mitnahme von Haustieren ist nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 250,00 € fällig.

17. Kraftstoff/Wartung

Alle Fahrzeuge werden ausschließlich mit Diesel-Kraftstoff betrieben. Für Schäden die durch ungeeigneten Kraftstoff entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang. Dies gilt auch insbesondere für die Betankung mit Biodiesel. Der Wassertank ist ausschließlich mit Trinkwasser zu befüllen, bei Verunreinigungen haftet der Mieter.

18. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

Der Vermieter ist berechtigt, die über den Mieter erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes zu verarbeiten.

19. Nichtigkeiten, Nebenabreden, Schriftform

Die Nichtigkeiten einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für eine Änderung dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarungen abgedungen werden. Mündliche Absprachen, Reisen ins Außereuropäische Ausland, sowie Fahrten in die Türkei und Osteuropa bedürfen schriftlicher Bestätigung des Vermieters. Dies gilt insbesondere bei Fahrten in Kriegsgebiete.

20. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Reisemobilvermietung Cochem (BRD) vereinbart.

21. Unfall – Schaden

Jeder Schaden oder Unfall ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, das gleiche gilt für die Fahrzeugrückgabe, auch hier hat der Mieter Schäden am Fahrzeug unaufgefordert dem Vermieter mitzuteilen.

22. Dach – Dachbox

Die Dachbox ist nur für eine maximale Gesamtlast von 50 kg zugelassen. Das Dach ist nur zum Be- und Entladen der Dachbox von einer Person zu betreten. Eine anderweitige Nutzung des Daches ist nicht zulässig. Schäden die durch Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen, trägt der Mieter.

23.Reifen

Für Schäden an der Bereifung haftet der Mieter.

24.Gesamtgewicht

Der Mieter haftet für Schäden die durch nicht einhalten des Zulässigen Gesamtgewicht und der zulässigen Achslast verursacht werden uneingeschränkt.

25. Bestätigung

Mit Vertragsunterzeichnung bestätigt der Mieter den Erhalt und die Anerkennung dieser Mietbedingungen.

26. Gasflaschen

Während der Fahrt sind die Gasflaschen zu schließen

27. Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Ort/Datum: _________________________________

 

 

 

Unterschrift: _________________________________

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